§ 4 Abs 1 KommStG
Mitbenützungsrechte an Büroräumlichkeiten können eine kommunalsteuerliche Betriebsstätte begründen.
VwGH 21.12.2005, 2004/14/0012
§ 4 Abs 1 KommStG
Mitbenützungsrechte an Büroräumlichkeiten können eine kommunalsteuerliche Betriebsstätte begründen.
VwGH 21.12.2005, 2004/14/0012