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Auslegung des § 295 Abs 3 BAO

SteuernBMFSWK 2006, S 577 Heft 19 v. 1.7.2006

Zusammenfassung: Ein Umsatzsteuerbescheid ist nicht als Grundlagenbescheid zu qualifizieren; § 295 Abs 3 BAO gelangt daher bei der Aufhebung, Erlassung oder Modifikation von Umsatzsteuerbescheiden nicht zur Anwendung.

Rechtsgrundlagen: § 295 Abs 3 BAO

Weiterführende Hinweise: BMF, 27.05.2006

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