Zusammenfassung: Ein Umsatzsteuerbescheid ist nicht als Grundlagenbescheid zu qualifizieren; § 295 Abs 3 BAO gelangt daher bei der Aufhebung, Erlassung oder Modifikation von Umsatzsteuerbescheiden nicht zur Anwendung.
Rechtsgrundlagen: § 295 Abs 3 BAO
Weiterführende Hinweise: BMF, 27.05.2006