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Einhebungsverjährung bei Aufhebung von Löschungs- und Nachsichtsbescheiden

SteuernProf. Dr. Christoph RitzSWK 2006, S 575 Heft 19 v. 1.7.2006

Zusammenfassung: Der Autor informiert über eine Novellierung der Bundesabgabenordnung durch das Betrugsbekämpfungsgesetz 2006, die in § 238 Abs 5 BAO eine Aufhebung oder Modifikation von Löschungs- oder Nachsichtsbescheiden nunmehr unter bestimmten Voraussetzungen auch nach dem Eintritt der Einhebungsverjährung ermöglicht.

Rechtsgrundlagen: § 238 Abs 5 BAO; Art 3 Z 10 Betrugsbekämpfungsgesetz

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