Zusammenfassung: Die Autoren setzen sich mit den verfahrensrechtlichen Rahmenbedingungen bei der Beantragung einer Bescheidausstellung durch den Versicherungsträger nach der Durchführung einer gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben und Ergehen einer Nachtragsrechnung auseinander. Dabei weisen sie nach, dass eine, von den Behörden oftmals eingeforderte Begründung des Antrags ebensowenig wie eine Vorlagepflicht von Unterlagen aus dem Gesetz abgeleitet werden kann und dass auch ein allfälliges Anerkenntnis einer Nachtragsrechnung nicht als Rechtsmittelverzicht qualifiziert werden kann. Die fragwürdige Teilung des Verfahrens in ein Prüfungs- und ein Bescheidstadium steht nach Ansicht der Verfasser daher mit gesetzlichen Vorgaben nicht in Einklang.