§ 4 stmk KanalAbgG 1955
Die Vorschreibung einer Ergänzungsabgabe setzt die umbaubedingte Vermehrung der Geschoßebenen voraus.
VwGH, 08.11.2005, 2005/17/0187
§ 4 stmk KanalAbgG 1955
Die Vorschreibung einer Ergänzungsabgabe setzt die umbaubedingte Vermehrung der Geschoßebenen voraus.
VwGH, 08.11.2005, 2005/17/0187