§ 9 Abs 1 BAO
Eine Haftungsbeschränkung setzt den Nachweis der Uneinbringlichkeit auch bei gleichmäßiger Begleichung der Gläubigerverbindlichkeiten voraus.
VwGH, 03.11.2005, 2004/15/0015
§ 9 Abs 1 BAO
Eine Haftungsbeschränkung setzt den Nachweis der Uneinbringlichkeit auch bei gleichmäßiger Begleichung der Gläubigerverbindlichkeiten voraus.
VwGH, 03.11.2005, 2004/15/0015