Zusammenfassung: Die Stadt Klagenfurt ist als öffentlicher Auftraggeber für die Errichtung des EM-Stadions zu qualifizieren. Die Prüfung von Einsprüchen im Vergabeverfahren fällt daher in den Kompetenzbereich des UVS Kärnten.
VfGH, 13.10.2005,K I-2/05,K I-3/05,B-573/05 und B 576/05