Zusammenfassung: Der Autor nimmt Bezug auf eine Entwurfsvorlage des BMF zu den Gebührenrichtlinien 2006, die ua vorsieht, dass die Begründung der Gebührenpflicht den Ausdruck der Urkunde, sohin das Vorliegen eines "physischen" Papierdokument nicht mehr voraussetzt und setzt sich mit der Frage auseinander, ob die Gebührenpflicht auch bei elektronischer Erstellung der Urkunde besteht. In diesem Zusammenhang erläutert Moser auch den maßgeblichen Urkundenbegriff sowie Unterschriftsersatzformen im Gebührenrecht und beschreibt den Stellenwert des Bestimmtheits- und Gleichheitsgebots.