Der Betrieb eines ärztlichen Sanatoriums in Form einer Kommanditgesellschaft ist als Gewerbebetrieb zu qualifizieren, was aber keinen Einfluss auf die unechte Umsatzsteuerbefreiung hat.
VwGH, 26.01.2006, 2002/15/0076
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Der Betrieb eines ärztlichen Sanatoriums in Form einer Kommanditgesellschaft ist als Gewerbebetrieb zu qualifizieren, was aber keinen Einfluss auf die unechte Umsatzsteuerbefreiung hat.
VwGH, 26.01.2006, 2002/15/0076
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