Zusammenfassung: Sofern Spieler und Trainer im Rahmen eines Dienstvertrags für einen Eishockeyklub tätig werden und einen Arbeitslohn erhalten, sind auch über Liechtenstein zugewendete Werbegelder bei der Bemessung des Dienstgeberbeitrags zu berücksichtigen.
VwGH 23. 9. 2005, 2002/15/0065