Zusammenfassung: Der Autor merkt in seinem Beitrag kritisch an, dass seit der Möglichkeit zur Selbstbemessung der Mietvertragsgebühr eine Nachprüfung der ordnungsgemäßein Vergebührung durch das Finanzamt nicht mehr erfolgen kann, was dieser Gebührenpflicht nach Ansicht des Verfassers jede Bestandsberechtigung nimmt.
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