Zusammenfassung: Die unterschiedliche Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus einem Anteilsverkauf, je nachdem ob die Anteilsübertragung an eine in- oder ausländische Gesellschaft erfolgt, steht mit der Niederlassungsfreiheit nicht in Einklang.
EuGH Beschluss 8. 6. 2004, Rs. C-268/03 , De Baeck