Zusammenfassung: Das BMF informiert darüber , welche inhaltlichen Merkmale Teilzahlungsanforderungen für Gas-, Wasser- , Strom- und Wärmelieferungen aufweisen müssen, um als umsatzsteuerliche Rechnung qualifiziert werden zu können.
Rechtsgrundlagen: Rz 2458 UStR; § 17 Abs 1 UStG 1994; § 12 UStG