Zusammenfassung: Der Autor nimmt Bezug auf das Umsatzsteuerprotokoll 2005, in dem das BMF ua konkretisierte, dass die Differenzbesteuerung nach § 24 EStG keinen Einfluss auf die Bestimmung der Buchführungsgrenzen habe, sodass für die Beurteilung des Vorliegens einer Buchführungspflicht nur die Umsätze unter Nichtberücksichtigung der Differenzbesteuerung zugrundezulegen seien und veranschaulicht anhand von zwei Fallbeispielen, in welchem Zeitpunkt damit die Buchführungspflicht bei Differenzbesteuerung ausgelöst wird.