Zusammenfassung: Die Autoren beurteilen in ihrem Beitrag die Frage, ob ein Verzicht auf die Einräumung neuer Anteilsrechte mittels Kapitalanhebung bei Einbringung der Mitunternehmeranteile des einzigen Kommanditisten in die Komplementär-GmbH einer GmbH & CoKG auf Grundlage des AbgÄG 2005 möglich ist.
Rechtsgrundlagen: § 19 Abs 2 Z 5 UmgrStG; § 19 Abs 2 Z 2 UmgrStG