Zusammenfassung: Die Autoren setzen sich in ihrem Beitrag mit den verfahrensrechtlichen Rahmenbedingungen für die gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) auseinander und weisen dabei nach,dass die Durchführung einer Wiederholungsprüfung nur im Rahmen des § 148 Abs 3 BAO möglich ist. Weiters prüfen sie, ob die führ Außenprüfungen maßgeblichen Verfahrensvorschriften auch bei Sozialversicherungsprüfungen zugrundegelegt werden können und nehmen zu den Abgrenzungsmerkmalen zwischen § 41a ASVG und § 42 ASVG Stellung.