§ 9 BAO
Der VwGH entscheidet, dass der Abschluss eines (Zwangs-)Ausgleichs keinen Einfluss auf die Haftung nach § 9 BAO hat.
VwGH 29.07.2004, 2003/16/0137)
§ 9 BAO
Der VwGH entscheidet, dass der Abschluss eines (Zwangs-)Ausgleichs keinen Einfluss auf die Haftung nach § 9 BAO hat.
VwGH 29.07.2004, 2003/16/0137)