§ 4 Abs. 1 Z 2 NeuFöG
Ein Betriebsinhaber tritt nach § 3 der Verordnung zum NeuFöG (VO), BGBI. II Nr. 278/1999 erst dann erstmals nach außen in Erscheinung, wenn die für den Betrieb typischen Leistungen angeboten werden.
VwGH 29.07.2004, 2003/16/0134