§ 33 TP 20 GebG
Der VwGh entscheidet, dass ein Ehepakt vor Abschluss der Ehe für den Fall einer künftigen Scheidung nach § 33 TP 20 GebG einen gebührenpflichtigen Vergleich darstellt.
VwGH 29.07.2004, 2003/16/0117
§ 33 TP 20 GebG
Der VwGh entscheidet, dass ein Ehepakt vor Abschluss der Ehe für den Fall einer künftigen Scheidung nach § 33 TP 20 GebG einen gebührenpflichtigen Vergleich darstellt.
VwGH 29.07.2004, 2003/16/0117