§ 167 Abs. 2 BAO
Der VwGH entscheidet, dass auch negative Ermittlungsergebnisse sind Ermittlungsergebnisse im Sinne des § 167 Abs. 2 BAO sind.
VwGH 07.07.2004, 99/13/0271
§ 167 Abs. 2 BAO
Der VwGH entscheidet, dass auch negative Ermittlungsergebnisse sind Ermittlungsergebnisse im Sinne des § 167 Abs. 2 BAO sind.
VwGH 07.07.2004, 99/13/0271