§ 49 Abs. 1 FinStrG
Das Höchstgericht befasst sich mit dem in der Bestimmung des § 49 Abs. 1 FinStrG geforderten Vorsatz.
VwGH 07.07.2004, 99/13/0185
§ 49 Abs. 1 FinStrG
Das Höchstgericht befasst sich mit dem in der Bestimmung des § 49 Abs. 1 FinStrG geforderten Vorsatz.
VwGH 07.07.2004, 99/13/0185