§ 184 BAO
Bei der Schätzungsberechtigung wird kein Verschulden vorausgesetzt (z.B. fehlende Aufzeichnungen).
VwGH 07.07.2004, 2000/13/0015
§ 184 BAO
Bei der Schätzungsberechtigung wird kein Verschulden vorausgesetzt (z.B. fehlende Aufzeichnungen).
VwGH 07.07.2004, 2000/13/0015