§ 7 EStG 1988
Das Gericht hält fest, dass auch ein Mietrecht ein bewertungsfähiges Wirtschaftsgut darstellen kann, dessen Anschaffungskosten gemäß § 7 EStG 1988 im Wege der Absetzung für Abnutzung als Betriebsausgabe absetzbar sind.
VwGH 05.07.2004, 2000/14/0123