§ 6 Abs. 1 EStG 1988
Vom Gericht wird die Abzinsung von längerfristigen Forderungen, die unter dem üblichen Zinsfuß verzinst werden für gerechtfertigt erachtet.
VwGH 05.07.2004, 2000/14/0174
§ 6 Abs. 1 EStG 1988
Vom Gericht wird die Abzinsung von längerfristigen Forderungen, die unter dem üblichen Zinsfuß verzinst werden für gerechtfertigt erachtet.
VwGH 05.07.2004, 2000/14/0174