§ 7 Abs 2 KStG; 3 12 Abs 1 Z 3 KStG; § 4 Abs 1 KStG; § 20 Abs 1 Z 3 EStG
Ein Einfamilienhaus einer GmbH, das zu ca. 85% als Wohnung eines Gesellschafters und dessen Familie und als Unterkunft für Unternehmensgäste verwendet wird, ist nicht dem Betriebsvermögen der GmbH zuzuordnen.