§ 1 Abs 1 Z 1 UStG 1994
Baukostenbeiträge und Anschlussgebühren für eine Kanalanlage sind als unselbständige Nebenleistungen zu qualifizieren.
VwGH 24.06.2004, 2000/15/0140
§ 1 Abs 1 Z 1 UStG 1994
Baukostenbeiträge und Anschlussgebühren für eine Kanalanlage sind als unselbständige Nebenleistungen zu qualifizieren.
VwGH 24.06.2004, 2000/15/0140