§ 303 Abs. 4 BAO
Über die Ausgeschlossenheit einer Wiederaufnahme eines mit Bescheid abgeschlossenen Verfahrens.
VwGH 23.02.2005, 2001/14/0007
§ 303 Abs. 4 BAO
Über die Ausgeschlossenheit einer Wiederaufnahme eines mit Bescheid abgeschlossenen Verfahrens.
VwGH 23.02.2005, 2001/14/0007