§ 1 Abs. 2 Sbg. LAO
Der VwGH hat entschieden, dass gemäß § 1 Abs. 2 lit. b Sbg. LAO die Bestimmungen dieses Gesetzes nicht in Angelegenheiten der Anlieger- und Interessentenbeiträge der Eigentümer (Bauberechtigten) von Grundstücken gelten.
§ 1 Abs. 2 Sbg. LAO
Der VwGH hat entschieden, dass gemäß § 1 Abs. 2 lit. b Sbg. LAO die Bestimmungen dieses Gesetzes nicht in Angelegenheiten der Anlieger- und Interessentenbeiträge der Eigentümer (Bauberechtigten) von Grundstücken gelten.