§ 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994
Der VwGH hat entschieden, dass jede im allgemeinen Geschäftsverkehr für einen Gegenstand allgemein verwendete Bezeichnung als handelsübliche Bezeichnung angesehen werden kann.
VwGH 23.02.2005, 2001/14/0002
§ 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994
Der VwGH hat entschieden, dass jede im allgemeinen Geschäftsverkehr für einen Gegenstand allgemein verwendete Bezeichnung als handelsübliche Bezeichnung angesehen werden kann.
VwGH 23.02.2005, 2001/14/0002