§ 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988
Der VwGH entscheidet, dass der Typus der sogenannten Versorgungsrente ausdrücklich nur für den Bereich der Betriebsübertragung gesetzlich verankert wurde.
VwGH 28.01.2005, 2000/15/0045
§ 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988
Der VwGH entscheidet, dass der Typus der sogenannten Versorgungsrente ausdrücklich nur für den Bereich der Betriebsübertragung gesetzlich verankert wurde.
VwGH 28.01.2005, 2000/15/0045