§ 93 BAO
Der VwGH entscheidet, dass die Begründung eines Bescheides in einer Weise erfolgen muss, dass der Denkprozess sowohl für den Abgabepflichtigen als auch im Fall der Anrufung des VwGH für diesen nachvollziehbar ist.
VwGH 23.02.2005, 2001/14/0015