§ 97 BAO
An Personengemeinschaften gerichtete Bescheide, die nicht mehr existieren, gehen ins Leere.
VwGH 23.02.2005, 2002/14/0001
§ 97 BAO
An Personengemeinschaften gerichtete Bescheide, die nicht mehr existieren, gehen ins Leere.
VwGH 23.02.2005, 2002/14/0001