§ 184 BAO
Die allgemeine Gewinnermittlungsart wird durch den Betriebsvermögensvergleich dargestellt.
VwGH 23.02.2005, 2002/14/0152
§ 184 BAO
Die allgemeine Gewinnermittlungsart wird durch den Betriebsvermögensvergleich dargestellt.
VwGH 23.02.2005, 2002/14/0152