§ 17 Abs. 2 ZustellG
Der VwGH entscheidet, dass der Empfänger einer Postsendung von der Hinterlegung schriftlich zu verständigen ist.
VwGH 24.01.2005, 2000/17/0221
§ 17 Abs. 2 ZustellG
Der VwGH entscheidet, dass der Empfänger einer Postsendung von der Hinterlegung schriftlich zu verständigen ist.
VwGH 24.01.2005, 2000/17/0221