§ 53 Abs. 10 BewG
Der VwGH entscheidet, dass ein Grundsteuermessbescheid ein abgeleiteter Bescheid ist, der nicht mit der Begründung angefochten werden kann, die im Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen seien unzutreffend.
VwGH 27.01.2005, 2003/16/0015