Zusammenfassung: Im letzten Satz des § 16 Abs. 1 Z10 EStG 1988 i. d. F. BGBI. l Nr. 106/1999 werden die Worte Worte oder im Zusammenhang mit einem ordentlichen Universitätsstudium" wegen Gleichheitswidrigkeit aufgehoben.
VfGH 15.06.2004, G 8 bis 10/04