Zusammenfassung: Im § 24 Abs. 3 zweiter Satz UVP-G 2000 i. d. F. BGBI. l Nr. 89/2000 werden die Wörter mit den Rechten nach § 19 Abs. 3 zweiter Satz" wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben.
VfGH 16.06.2004, G 4 bis 6/04
Rechtsgrundlagen: § 24 Abs. 3 zweiter Satz UVP-G 2000 i. d. F. BGBI. l Nr. 89/2000