§ 13 GGG
Der VwGH entscheidet, dass die persönliche und sachliche Gebührenfreiheit auch noch innerhalb der für den Berichtigungsantrag offen stehenden Frist in Anspruch genommen werden kann.
VwGH 16.12.2004, 2004/16/0193
§ 13 GGG
Der VwGH entscheidet, dass die persönliche und sachliche Gebührenfreiheit auch noch innerhalb der für den Berichtigungsantrag offen stehenden Frist in Anspruch genommen werden kann.
VwGH 16.12.2004, 2004/16/0193