§ 4 Abs. 1 UStG 1994
Lieferungen und sonstige entgeltliche Leistungen eines Unternehmens im Inland unterliegen Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 der Umsatzsteuerpflicht.
VwGH 22.12.2004, 2000/15/0122
§ 4 Abs. 1 UStG 1994
Lieferungen und sonstige entgeltliche Leistungen eines Unternehmens im Inland unterliegen Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 der Umsatzsteuerpflicht.
VwGH 22.12.2004, 2000/15/0122