§ 19 OöBauO 1994
Über die Vorschreibung eines Verkehrsflächenbeitrages. Ein Gebäude kann durch mehrere öffentliche Verkehrsflächen aufgeschlossen sein.
VwGH 21.12.2004, 2004/17/0131
§ 19 OöBauO 1994
Über die Vorschreibung eines Verkehrsflächenbeitrages. Ein Gebäude kann durch mehrere öffentliche Verkehrsflächen aufgeschlossen sein.
VwGH 21.12.2004, 2004/17/0131