Zusammenfassung: Der VwGH hält in seiner Entscheidung fest, dass die WAO weder in den § 89 und § 90 noch an anderer Stelle eine § 113 BAO entsprechende Bestimmung über eine Manuduktionspflicht enthält.
VwGH 11.11. 2004, 2004/16/0119
Rechtsgrundlagen: § 113 BAO