§ 23 EStG
Der VwGH entscheidet, dass eine gewerbliche Tätigkeit bereits in der Vorbereitungsphase vorliegt, auch wenn noch keine Einnahmen erzielt wurden.
VwGH 20.10.2004, 98/14/0126
§ 23 EStG
Der VwGH entscheidet, dass eine gewerbliche Tätigkeit bereits in der Vorbereitungsphase vorliegt, auch wenn noch keine Einnahmen erzielt wurden.
VwGH 20.10.2004, 98/14/0126