§ 20 Abs. 1 Z 1 EStG 1988
Der VwGH entscheidet, dass Verträge zwischen nahen Angehörigen steuerlich dann nicht anzuerkennen sind, wenn sie einem Fremdvergleich nicht standhalten.
VwGH 20.10.2004, 2000/14/0114
§ 20 Abs. 1 Z 1 EStG 1988
Der VwGH entscheidet, dass Verträge zwischen nahen Angehörigen steuerlich dann nicht anzuerkennen sind, wenn sie einem Fremdvergleich nicht standhalten.
VwGH 20.10.2004, 2000/14/0114