Zusammenfassung: Der Autor untersucht in seinem Beitrag unter Bezugnahme auf einschlägige Entscheidungen, ob Zahlungen ausständiger Stammeinlagen trotz Unterlassung einer Anmeldung und einer diesbezüglichen Registrierung im Firmenbuch schuldbefreiende Wirkung entfalten können oder aber ob dem Vertrauensschutz dritter Personen Priorität eingeräumt werden muss. Weiters erläutert, ob eine schuldbefreiende bzw Tilgungswirkung auch eintritt, wenn eine Zweckwidmung der Zahlung auf das Stammkapital fehlt.