Zusammenfassung: Der Autor befasst sich in seinem Beitrag über den "Beginn der Amtshandlung" iSd § 29 Abs 3 lit. c FinStrG, und schreibt über den Amtshandlungsbeginn beim Abgabenpflichtigen, beim steuerlichen Vertreter, im Finanzamt und mit der EDV-Datenübermittlung.
Rechtsgrundlagen: § 29 Abs 3 lit. c FinStrG