Zusammenfassung: Die Tragung der Kosten für die Geburtstagsfeier des Geschäftsführers durch die GmbH ist als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren.
BFH, 14.07.2004, I R 57/03
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 2 KStG
Zusammenfassung: Die Tragung der Kosten für die Geburtstagsfeier des Geschäftsführers durch die GmbH ist als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren.
BFH, 14.07.2004, I R 57/03
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 2 KStG