Zusammenfassung: Sofern eine wesentliche Beteiligung an der Kapitalgesellschaft vorgesehen war, können Beratungsspesen, die mit der geplanten Gründung einer GmbH in Zusammenhang stehen, nicht als Werbungskosten oder als Liquidationsverlust geltend gemacht werden.
BFH, 20.04.2004, VIII R 4/02