Zusammenfassung: Der Verkauf des arbeitsmedizinischen Praxisteils eines Allgemein- und Arbeitsmediziners ist als Teilbetriebsveräußerung zu qualifizieren.
BFH, 04.11.2004, IV R 17/03
Rechtsgrundlagen: § 24 Estg
Zusammenfassung: Der Verkauf des arbeitsmedizinischen Praxisteils eines Allgemein- und Arbeitsmediziners ist als Teilbetriebsveräußerung zu qualifizieren.
BFH, 04.11.2004, IV R 17/03
Rechtsgrundlagen: § 24 Estg