Zusammenfassung: Die Autoren setzen sich in ihrem Beitrag mit den Anwendungsvoraussetzungen des § 11a EStG, der steuerliche Begünstigungen für nicht entnommene Gewinne von bilanzerstellenden Einzelunternehmen und Personengesellschaften sowie eine Einbeziehung der Einlagen bei der Bemessung der Eigenkapitalerhöhung nur im Fall der Betriebsnotwendigkeit vorsieht, auseinander. Besonderes Augenmerk legen sie dabei auf eine Auslegung des Kriteriums der Betriebsnotwendigkeit.