Zusammenfassung: Die Autoren nehmen in ihrem Beitrag Bezug auf § 11a EStG, der steuerliche Begünstigungen für nicht entnommene Gewinne von bilanzerstellenden Einzelunternehmen und Personengesellschaften sowie eine Einbeziehung der Einlagen bei der Bemessung der Eigenkapitalerhöhung nur im Fall der Betriebsnotwendigkeit vorsieht und weisen auf den Reformbedarf der Nachversteuerungsregelung in § 11a Abs 3 Estg hin. Dabei stellen sie auch ein eigenes alternatives Nachversteuerungsmodell zur Diskussion.